Neue EU-Richtlinien für Ladesäulen: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

15. März 2024

Mit dem Aufschwung der Elektromobilität in Deutschland wachsen die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur. Besonders für Hauseigentümer und Unternehmen ergeben sich durch die überarbeitete Gebäude-Energierichtlinie der Europäischen Union neue Herausforderungen. Diese strengeren Regelungen für den Einbau von Ladesäulen in privaten und gewerblichen Neubauten werfen viele Fragen auf. Was bedeutet das konkret für Sie?

In der EU wurden 85% der Gebäude vor dem Jahr 2000 erbaut, und davon sind 75% energieineffizient. Um Energie zu sparen und bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz entscheidend.

Anpassungen im Wohn- und Gewerbebau

Im Mittelpunkt der neuen EU-Richtlinie steht die Anforderung, die Installation von Ladesäulen bereits in der Bauphase zu berücksichtigen. Für Wohnneubauten mit drei oder mehr Parkplätzen müssen künftig Leerrohre verlegt werden, durch die später Stromkabel für E-Auto-Ladesäulen gezogen werden können. Dies ist eine Verschärfung gegenüber der bisherigen deutschen Regelung, die diese Vorschrift erst ab fünf Parkplätzen vorsieht.

Zusätzlich verlangt die EU-Richtlinie, dass an jedem zweiten Parkplatz Vorkehrungen für einen Ladepunkt getroffen werden müssen. Das Ziel: die Elektromobilität durch verbesserte Infrastruktur fördern und den Übergang zu E-Autos erleichtern.

Die neuen EU-Richtlinien betreffen nicht nur Wohngebäude, sondern auch gewerbliche Neubauten. Hier müssen bis Anfang 2027 mindestens zehn Prozent aller Stellplätze über einen Ladepunkt verfügen.

Änderungen für Bestandsgebäude

Auch bestehende Gebäude sind von den Neuerungen betroffen. Während in Deutschland bislang nur bei umfangreichen Renovierungen Anforderungen an die Ladeinfrastruktur gestellt wurden, soll dies nun schon ab drei Parkplätzen gelten. Für Hauseigentümer, die ihre Immobilien freiwillig mit Ladesäulen ausstatten wollen, sind staatliche Förderprogramme vorgesehen.

Fördermöglichkeiten

Trotz der Herausforderungen gibt es auch Unterstützung. Obwohl das bundesweite Förderprogramm momentan ausgeschöpft ist, bieten Länder, Städte und Gemeinden weiterhin Förderungen an. Beispielsweise bietet Nordrhein-Westfalen Zuschüsse für den Kauf, Einbau und Anschluss von einer Ladeinfrastruktur. Auch Berlin fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige bei der Installation von Ladesäulen.

Die neuen EU-Richtlinien sind ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Elektromobilität. Sie stellen zwar eine Herausforderung für Hauseigentümer und Unternehmen dar, bieten aber zugleich Chancen für eine nachhaltigere Zukunft und die Aufwertung städtischer Lebensräume. Es lohnt sich also, jetzt aktiv zu werden und die Grundlagen für die Elektromobilität zu legen.

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